0231 97 06 31 27 / Mobil 0157 88 03 74 99 praxis@yvonne-grieshaber.de

Was Sie noch wissen sollten

Erstgespräch

Das erste persönliche Gespräch in meiner Praxis soll klären, ob und zu welchen Themen wir gemeinsam arbeiten wollen und können. Ich plane dazu 60 Minuten ein.

Bezahlung

Das Honorar ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Es ist unabhängig vom Zeitpunkt und der Höhe einer zu erwartenden Erstattung Ihrer Versicherung in voller Höhe zahlbar.

 

Vorteile der Eigenfinanzierung

  • Sie haben die freie Wahl bei der Suche nach dem für Sie geeigneten Therapeuten.
  • Sie können schnell und unbürokratisch mit Ihrer Therapie beginnen.
  • Sie schützen sich vor Diagnosen die eventuell Ihrer berufliche Karriere schaden könnten.
  • Sie ersparen sich eine Reihe von Ausschlusskriterien oder Einstufungen in teuer bezahlten Eingruppierungen bestimmter Versicherungen wie z.B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Lebensversicherung.
  • Sie zeigen hier auch das Maß Ihrer tatsächlichen Bereitschaft, für den eigenen Heilungs- oder Entwicklungsprozess die volle Verantwortung zu tragen.

Wichtiges
Psychotherapie bei Heilpraktikern werden, wenn nicht anders vereinbart, nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker abgerechnet (GebüH, letzte Aktualisierung 1985) zum Teil mit dem 1,8 bis 2,3 fachem Satz.

Wenn Sie eine (teilweise) Erstattung durch Ihre private Versicherung oder Zusatzversicherung beantragen, erstelle ich Ihnen eine Rechnung mit einer Diagnose nach ICD10 und rechne, soweit möglich, nach der GebüH ab.
Erstattungsanträge bei Krankenkassen haben allerdings auch einige Nachteile. Die Vorteile der Eigenfinanziereung sind nachfolgend dargestellt. Durch die fehlende Aktualisierung sind Leistungen zum Teil nicht aufgeführt bzw. der Stand der Gebühren den heute üblichen Honoraren nicht angepasst. Daher sollten Sie sich auf eine Zuzahlung einstellen.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Privaten Krankenkasse oder Ihrer Zusatzversicherung nach, da dies immer wieder anders geregelt ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.
Kosten für Psychotherapie, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, sind als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich absetzbar.
Kosten für ein Coaching werden gar nicht übernommen. Hier können Sie aber die Fahrtkosten zusätzlich zu den Rechnungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen, falls dieses Coaching beruflicher Art ist.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.